
Jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbieter gebührt nach einer Betriebsszugehörigkeit von
1 Jahr
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
plus 1 Urlaubstag
plus 2 Urlaubstage
plus 3 Urlaubstage
plus 5 Urlaubstage
plus 6 Urlaubstage
= 26 Tage jährlich
= 27 Tage jährlich
= 28 Tage jährlich
= 30 Tage jährlich
= 31 Tage jährlich
Für langjährige Dienste in der Lebenshilfe haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine jeweils im Jubiläumsjahr anfallende Treueprämie (Zusatzurlaub) – Anspruch aus unserer Betriebsvereinbarung § 19 Jubiläumsprämie
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
25 Jahre
plus 2 Urlaubstage
plus 3 Urlaubstage
1/2 Bruttomonatsgehalt
1 Bruttomonatsgehalt
Wichtig!
Die Ansprüche aus dem Kollektivvertrag und der Betriebsvereinbarung werden in den Jubiläumsjahren addiert! Die Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung gelten nur (!) im Jubiläumsjahr – wogegen die Ansprüche aus dem Kollektivvertrag dauerhaft gelten!