Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.

Weiters muss der Eintrag im Gesundheitsberufsregister muss nach 5 Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben.

Nähere Infos findest du unter gbr.ak.at

Kontakt

AK Steiermark – Gesundheitsberuferegister, Hans-Resel-Gasse 8-16, 8020 Graz gbr@akstmk.at