Gewerkschaften und Arbeitgeber einigen sich auf Zusatzkollektivvertrag

ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, werden für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Das gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.

Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.

Dieser Kollektivvertrag tritt am 22.02.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2021. Genaue Infos findest du hier.

SWÖ-KV Zusatzvertrag

1 Kommentar

  1. Sabine Gößl

    Die Regeln für das Tragen der Ffp2 ohne Ventil sehen anders aus. Maximal 75 Minuten mit mindestens 30 Minuten Pause im Anschluss. 3 Stunden durchgehend diese Maske zu tragen ist gesundheitsschädlich. Diese Regelung hier ist ein Witz und ganz bestimmt keine Hilfe.

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