Mit dem 3. COVID-19-Gestz wurde auch geregelt, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Corona Krise im Jahr 2020 geleistet werden bis zu 3.000 Euro pro ArbeitnehmerIn steuer- und SV-frei sind. Die Befreiung gilt auch für die BMSVG-Beiträge (Abfertigung Neu).  Aber diese Zahlungen sind nicht von Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer befreit, weil das 3. COVID-19-Gesetz diese Befreiungen nicht enthalten hat. Diese Zahlungen erhöhen das Jahressechstel nicht und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet, dh diese Zahlungen haben keinen Einfluss auf andere Sonderzahlungen (Urlaubsremuneration, Weihnachtsremuneration, Jubiläumsgeld  etc…)

Wichtig dabei ist, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise geleistet wurden. Diese Zahlungen dürfen auch nicht aufgrund bisher bestehender Vereinbarungen gezahlt werden. Die Zahlung muss im Jahr 2020 bezahlt werden.

Wer den ganzen § lesen mag, findet diesen hier!