Abschluss (!) in Runde #6 der KV Verhandlungen

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

– die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
– die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
– die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
– alle Zulagen und Zuschläge
– für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.
​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)
Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen
​Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges
Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Gemeinsam stärker werden
Heuer haben wir gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam auftreten. Wie in anderen Branchen auch gilt: je mehr Mitglieder wir sind, desto besser ist die Absicherung unserer Rechte, regelmäßige Gehaltserhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen.
Denn nur gemeinsam sind wir stark!

Wir danken für die tolle Unterstützung und schicken liebe Grüße aus Wien

LG euer #BRTeam

7 Kommentare

  1. Irene Bayer

    Frage zu den 20,– Euro für Pflegeberufe: Gilt diese Änderung auch für ArbeinehmerInnen die einerseits die Ausbildung zur Pflegeassistenz und andererseits die Ausbildung zur FschsozialbetreuerIn absolviert haben und in 6 eingestuft sind?

    • Christoph #BRTeam

      die Details müssen wir uns noch genau ansehen. Sobald wir mehr wissen, können wir darüber Auskunft geben. LG Christoph

    • Christoph #BRTeam

      +Update+ die Regelung gilt rein für PflegeassistentInnen in der Verwendungsgruppe 5.

  2. Claudia Suppan

    Tolle Arbeit, großer Einsatz, viel Kampfgeist!!!! Vielen Dank für euren Einsatz!!!

    • Christoph #BRTeam

      Vielen Dank! LG

  3. Monika F.

    Hallo
    die Einstufung in die Gehaltsstufe 6 gilt nur für die Pflegefachassistenten? Oder auch für die Pflegeassisten?
    Danke im voraus

    • Christoph #BRTeam

      Die Einstufung in die Gehaltsstufe 6 gilt für PflegefachassistentInnen. Die Mindesterhöhung von 48€ – aliquot dem Dienststundenausmaß – gilt für alle und ist vor allem für geringere Einstufungen vorteilhaft. LG Christoph

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