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KV Verhandlungen #4 – jetzt wird es ernst

Heute, 31.01.2018, treffen am frühen Nachmittag das Verhandlungsteam der ArbeitnehmerInnenvertreter wieder auf das Verhandlungsteam der SWÖ ArbeitgerInnen.
Nachdem es bislang zu keiner Einigung gekommen ist, gab es als erstes Zeichen von Seiten der Gewerkschaften Mahnwachen bei den SWÖ VerhandlerInnen in allen Bundesländer.
Hier eine Sammlung der Proteste:

https://derstandard.at/2000073279399/Angestellte-der-Sozialberufe-drohen-mit-Streik


Wir berichten am Abend wieder live aus Wien und geben aktuelle Informationen so schnell wie nur möglich weiter!

AUSSENDUNG des ÖGB zum Aktionstag am 30.01.2018

Pflegepersonal will mehr Geld und 35-h-Woche

In Graz protestieren am Dienstag Beschäftigte aus Sozial- und Gesundheitsberufen – sie werfen den Arbeitgebern vor, dass sie ihre Löhne zu wenig erhöhen wollen und fordern auch bessere Arbeitsbedingungen.

Kranke oder alte Menschen zu pflegen, ist eine sehr anstrengende und schwierige Aufgabe – da sind sich alle einig; auch dass künftig immer mehr Menschen benötigt werden, die diesen Job ausüben, ist unbestritten.

Uneingkeit kommt aber auf, wenn es um die Bezahlung der Beschäftigten in diesem Bereich – allein in der Steiermark rund 20.000 – oder zum Beispiel auch in der Behindertenbetreuung geht.

„Faire- und gerechte Lohn- und Gehaltserhöhung“

Das Angebot der Arbeitgeber, die Löhne um 2,25 Prozent zu erhöhen, sei zu gering, sagt Monika Fließer, Betriebsratsvorsitzende der Lebenshilfe: „Die erste Forderung ist sicher eine faire und gerechte Lohn- und Gehaltserhöhung – die haben sich die Kollegen verdient. Die Gehälter sind nicht so überragend groß, und das ist einmal unsere erste und wichtigste Forderung, eine weitere Forderung zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, da hat sich die gesetzliche Grundlage geändert. Die Kollegen haben mehr Aufgaben und daher auch mehr Verantwortung, und dass muss sich unserer Meinung nach am Gehaltszettel wiederspiegeln.“

Konkret spricht Fließer von Aufgaben wie Blutabnahmen oder Absaugungen, die jetzt etwa auch Pflegeassistenten durchführen würden. Die Bezahlung vor allem im Pflegebereich sei sehr niedrig, viele Frauen würden den Job in Teilzeit machen und sich dabei kaum das Leben leisten können.

35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich

Zudem würden die Dienstpläne enorme Flexibilität der Mitarbeiter verlangen, sagt Beatrix Eiletz, Betriebsratsvorsitzende der Volkshilfe, und da sei auch die mobile Betreuung betroffen: „Es gibt Dienstpläne bzw. Betreuungsvereinbarungen mit den Kunden, wo festgelegt ist, wie viel Zeit man dort verbringen kann, und natürlich sollten die Kollegen so viele Tätigkeiten wie nur möglich in diese kurze Zeit rein packen. Im Pflegeheimbereich ist es so, dass du zu zweit, zu dritt im Dienst bist für 20, 25, 30 Bewohner zuständig bist. Die Tätigkeiten sind immer mehr geworden, und daher gibt es auch wieder die Forderung nach Arbeitszeitverkürzungen.“ Gefordert wird eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Die am Freitag unterbrochenen Verhandlungen werden am Mittwoch fortgesetzt.
Dr. Martin Fill

ÖGB Steiermark – Presse

Tel. 0664 6145 173

wie findet ihr das?

Trübe Aussichten?? – Wir schaffen Transparenz: Forderungen der Arbeitgeber sowie Forderungen der Arbeitnehmer für die Kollektivvertragsverhandlungen für mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich.

Forderungen der Arbeitgeber
Die Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, zB durch längere Durchrechnungszeiträume und der Mitnahme von Minusstunden. Weiters möchten Sie die Ruhezeitbestimmungen im Kollektivvertrag verschlechtern. Im Gegenzug bieten die Arbeitgeber eine Abgeltung der Inflationsrate und differenzierte Erhöhungen (zB für niedrige Einkommen, ALT-Systeme).

Forderungen der Arbeitnehmer
Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern eine deutliche Erhöhung der Reallöhne und –gehälter und die Verankerung der  35-Stunde-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich im Kollektivvertrag. Wichtig für die heurigen Verhandlungen ist, dass sich die erweiterten Kompetenzen, die sich durch die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) ergeben, auch in der Bezahlung niederschlagen müssen.

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für weitere Infos könnt ihr gerne bei uns im #BRTeam nachfragen 😉

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