Schlagwort: Gehaltsschema

Monika berichtet aus unseren Kollektivvertragsverhandlungen

Da wir in der günstigen Situation sind und unsere Betriebsrätin Monika direkt vor Ort mit verhandelt, erhalten wir zeitnah Infos, die wir selbstverständlich weiter geben:
Trotz der großen Unterschiede zu den Erhöhungen der Löhne und Gehälter fanden die Gespräche mit den Arbeitgebervertretern in angenehmer und konstruktiver Form statt.

Die alten Gehaltssysteme sollen laut Arbeitgeber niedriger erhöht werden, falls es weiterhin eine Optierungsmöglichkeit zum SWÖ-KV geben soll.

Forderungen der Arbeitnehmerinnen
Zum Thema Arbeitszeitverkürzung wird es weitere Verhandlungsrunden ab April geben. Eine weitere Verhandlung wird es auch zu der Entlohnung der Berufsgruppen in der Pflege geben. Die Arbeitgeber sehen ebenfalls einen Handlungsbedarf die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten.

Forderungen der Arbeitgeber
Die Arbeitgeber haben ihre Forderungen nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ( z.B. Durchrechnungszeiträume, Ruhezeitbestimmungen ) zurück gestellt, weil sie Entwicklungen auf Regierungsebene abwarten möchten.

Weitere Infos folgen nächste Woche – da beginnt auch die 3. Verhandlungsrunde.

LG dein #BRTeam

Musterbrief Vergleichsrechnung Altes Gehaltsschema vs. KV

Hier der Musterbrief zur Vergleichsrechnung als PDF zum Download.
Letzte Chance!
Alle Kolleginnen und Kollegen für die noch das alte Gehaltsschema der Lebenshilfe gilt, sollten eine Vergleichsrechnung zum Kollektivvertrag anfordern.
Wer ist im alten Lebenshilfe-Gehaltsschema?
Alle Kolleginnen und Kollegen die vor dem 01.01.2004 in die Lebenshilfe eingetreten sind und nicht in die Entgeltbestimmungen des BAGS Kollektivvertrag optiert sind.
Zur Überprüfung kann Jede/r auf seine monatliche Gehaltsabrechnung unter „Verwendungsgruppe“ nachschauen. Findet man dort „c“ oder „b“ gilt das alte Gehaltsschema.
Vergleichsrechnung – was ist das?
In dieser wird das alte Lebenshilfe-Gehaltsschema mit der Gehaltstabelle des Kollektivvertrages verglichen – und zwar für Jeden ganz persönlich.
Wer erstellt die Vergleichsrechnung?
Die Lebenshilfe ist auf Grund der Bestimmungen des Kollektivvertrages verpflichtet eine fiktive Einstufung in den Kollektivvertrag zu berechnen.
Was wird verglichen?
In diese Vergleichssummen werden alle betrieblichen, regelmäßigen Entgeltbestandteile eingerechnet, die für die Zeiten der Normalarbeitszeit gewährt werden.
Ausgenommen davon sind Sonn-, Feiertags- und Nachtdienstzuschläge.
Wie verbindlich ist das?
Die Entscheidung trifft ausschließlich die/der betroffene Kollegin/Kollege. Nach Erhalt der Vergleichsrechnung empfehlen wir eine Beratung beim Betriebsrat und/oder Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen um gemeinsam abzuwiegen ob ein eventueller Übertritt sinnvoll ist oder nicht. Dabei gibt es nämlich Einiges zu beachten!
Was muss besonders bedacht werden?
KollegInnen aus dem Bereich Wohnen müssen variable Gehaltsbestandteile (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) in die Überlegungen miteinbeziehen!
Welche Frist gibt es?
Bis 30. September 2016 MUSS der Antrag in der Geschäftsführung eingelangt sein, ansonsten verfällt der Rechtsanspruch auf eine Optierung.
Ab wann wird eine eventuelle Optierung wirksam?
Ab dem 01. Jänner 2017
Rechtliche Grundlage?
SWÖ Kollektivvertrag §§ 41 und 41a
Soll ich – oder soll ich nicht?
Eine solche Vergleichsrechnung erstellen zu lassen kostet nichts und sollte Jede/Jeder beantragen. In diesem Punkt hat es schon öfters richtige Überraschungen gegeben, da sich der Kollektivvertrag sehr gut entwickelt hat.
Noch Fragen?
Dann wende dich an:
Monika Fließer oder Christoph Zeiselberger
0676 84 71 55 – 601 oder 602
monika.fliesser@betriebsrat-lh.at
zeiselberger@betriebsrat-lh.at

© 2024

Theme von Anders NorénHoch ↑