Schlagwort: Datenschutz

Einmal gehts noch! Unser Standpunk Juni geht an alle!

Wir haben die DSGVO zum Anlass genommen, nicht nur auf die neue Regelungen im Datenschutz  einzugehen, sondern auch um eine ordentliche und auf die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen eingehende Verwaltung unserer Wohlfahrtseinrichtungen und Informationsmedien – wie unser Standpunkt – zu errichten.

Mit der Einwilligungserklärung Datenschutz sind wir exakt auf die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie eingegangen und haben alle KollegInnen informiert und befragt. Der Rücklauf war und ist enorm – im positiven Sinne.

Mehr als 500 Einwilligungserklärungen sind bereits im Betriebsratsbüro eingelangt (bei ca. 900 KollegInnen innerhalb dieser kurzen Zeit ein riesiger Erfolg DANKE). Mit überwältigender Mehrheit wünschen sich die KollegInnen weiterhin Informationen, Projekte und Ausflüge vom und mit dem Betriebsrat. Daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass unsere Informationen in der Praxis auch ankommen. Das freut uns enorm.

Wir bitte alle um Verständnis!

In der Größenordnung, wie wir es sind, ist es uns aus organisatorischen Gründen leider nicht gelungen/möglich, auf die spezifischen Antworten der bisher eingelangten Einwilligungserklärungen einzugehen.
Daher haben wir uns entschieden (damit auch wirklich niemand auf Informationen verzichten muss), dass wir im Juni noch einmal an alle unseren Standunkt zusenden! Wir bitten daher all jene, die privat keine Zusendungen mehr haben möchten, um Verständnis! Es ist uns leider aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich.

Mit der September Ausgabe sollte unser neues, aufwändiges System bereits adaptiert und funktionsfähig sein. Ein Widerspruch der Einwilligungserklärungen ist von Gesetz her selbstverständlich möglich. Umgekehrt ist es aber auch möglich, die Einwilligungserklärung einfach noch einmal auszufüllen, falls mehr Informationen gewünscht werden.

Wir freuen uns auf weitere Rückmeldungen und sind bemüht, auch weiterhin transparent relevante Informationen rund um Arbeit, Recht und Beruf in der Lebenshilfe anzubieten!

Mit besten Grüßen
euer #BRTeam

Transparenz & Datenschutz

Viel Aufregung rund um die neue Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO

Mit 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung. Was auf der einen Seite ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz ist, ist auf der anderen Seite – in der Praxis – ein enormer Aufwand im Detail. Ein Überblick von Theorie und Praxis.

Der Begriff Datenschutz ist nicht neu. Tatsächlich existiert der Begriff bereits seit mehr als 50 Jahren. In Österreich galt bislang das Datenschutzgesetz 2000 – kurz DSG 2000. Auch wenn das DSG 2000 sehr fortschrittlich und ziemlich breit gedacht war, hat sich im Laufe der Zeit – vor allem durch die Digitalisierung – vieles verändert. Allen voran die Verarbeitungsmöglichkeiten und die unfassbar einfache Weitergabe von Daten.

Was ist eigentlich mit Daten gemeint? Mit Daten – im Sinne der DSGVO – sind alle personenbezogenen Daten gemeint. Wenngleich diese Daten nicht alle als gleichwertig betrachtet werden. Auch nicht von der DSGVO. Hochsensibel sind zum Beispiel Daten wie sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheitsdaten.

Weniger sensibel sind allgemeine Daten wie Name, Adresse und Telefonnummern. Trotzdem erfasst die DSGVO diese Daten als personenbezogene Daten – also eindeutig einer Person zuordenbar – und verpflichtet zu einem Umgang entsprechend der Verordnung.

Je nach Datenkategorien sind Unternehmen und Organisationen nun verpflichtet, transparent darzustellen, welche Daten sie zu welchem Zweck, mit welcher rechtlichen Grundlage, wie lange speichert und verarbeitet und wer verantwortlich für die Löschung ist. Gibt es keinen sachlichen Grund, beziehungsweise keine rechtliche Grundlage, so sind personenbezogene Daten zu löschen.
Ein wesentlicher Punkt der DSGVO ist die Vermeidung von großen Datenmengen. In Zeiten von beinahe unendlich verfügbarem – digitalen – Speicherplatz, ein grundvernünftiger Zugang.

Soweit die Theorie.
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