Seit Beginn der Pandemie haben sich viele Menschen bei der Ausübung ihres Berufs mit dem Corona-Virus infiziert und sind an Covid-19 erkrankt. In solchen Fällen ist von einer Berufskrankheit auszugehen und in weiterer Folge können gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation und auch auf finanzielle Entschädigung entstehen. Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, ist die gesetzliche Unfallversicherung so wie im Falle von Arbeitsunfällen für die Heilbehandlung und die Rehabilitation zuständig und bezahlt unter bestimmten Vorausssetzungen auch finanzielle Entschädigungen für die Betroffenen bzw. auch für Hinterbliebene. Das Leistungsspektrum der Unfallversicherung ist hier insgesamt größer als jenes der Krankenversicherung. Weiterlesen