Behindertenvertrauensperson

Heide Maria Scheer

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Information – Beratung – Austausch

Die Behindertenvertrauensperson (BVP) ist vom Gesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigt behinderten ArbeitnehmerInnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen (§ 22a Abs 7 ff BEinstG).

Wie kann man sich die Arbeit einer Behindertenvertrauensperson (BVP) vorstellen?

Die Behindertenvertrauensperson ist auf allen betrieblichen Ebenen die Ansprechperson für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung aufweisen. Im persönlichen Gespräch kommt es oftmals zu Themen, die belastend sein können. Durch die optimale Vernetzung mit diversen Behörden und dergleichen, kann die BVP die bestmögliche Hilfe bieten und Verbesserungen vorschlagen. Die Aufgaben erstrecken sich von der Hilfestellung bei diversen Anträgen, Sensibilisierung der Belegschaft, bis hin zu rechtlichen Fragen – wie  z.B. dem Thema Gleichbehandlungsgesetz. Aus der eigenen Betroffenheit heraus kann die BVP einfach ein besseres Verständnis für die Situation anderer entwickeln. Wesentlich ist auch der Austausch mit anderen BVPs und Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen sowie eine gute Aus- und Weiterbildung. Die BVP überwacht die Einhaltung der Gesetze und wird in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vom Betriebsrat unterstützt.

Ziel ist, KollegInnen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung optimal zu begleiten, Arbeitsplätze zu erhalten und interessierten Menschen mit zusätzlichen Bedürfnissen eine Anstellung bei der Lebenshilfe zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Behindertenvertrauensperson findest du hier!