Das letzte Hemd verlieren? – Der Unterschied zwischen gesetzlichem und kollektivvertraglichem Mindestlohn

Obwohl in letzter Zeit viel darüber diskutiert wird, sind viele Menschen im Glauben, dass der gesetzliche Mindestlohn einem KV-Mindestlohn gleichzusetzen wäre – dies ist jedoch ein Irrglaube!  

Mindestlöhne gibt es in Österreich bereits – und zwar in den Kollektivverträgen. Die Lohntabellen legen den Mindestlohn fest, der keinesfalls unterschritten werden darf. Von diesem Regelwerk sind ca. 97 % aller unselbständig Erwerbstätigen in ­Österreich erfasst, was einzigartig auf der Welt ist. Ein „Puzzlestein“, der Österreich zu einem der reichsten ­Ländern der Welt gemacht hat.

Ist eine solche Lohntabelle einmal verhandelt, kann sie nicht von einer Seite abgeändert werden. Dazu müssten beide Verhandlungspartner (Gewerkschaft und Wirtschaftskammer bzw. ArbeitgeberInnenverbände) zustimmen. Es ist undenkbar, dass die ­Gewerkschaft einer Senkung der kollektivvertrag­lichen Mindestlöhne zustimmt – im Gegenteil! ­Jährlich wird über eine Erhöhung dieser verhandelt. Das Gegenüber bräuchte zu einer spürbaren Erhöhung nur JA zu sagen, tut es aber nur sehr zaghaft.

Für einen KV-Mindestlohn spricht, dass er auf die jeweilige Branche Rücksicht nehmen kann, was sich wiederum positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Der ÖGB mit seinen Fachgewerkschaften ist unabhängig, und kann – egal welcher politische Wind gerade weht – im Sinne seiner Mitglieder agieren, denn nur diesen ist er verpflichtet.

Immer häufiger wird der Ruf nach einem gesetzlichen Mindestlohn laut. „Der Abstand zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung muss größer werden…“, „Arbeitsanreize für Arbeitslose müssen gesetzt werden…“ usw. Doch das tut ein höherer KV-Mindestlohn auch!
Stellen wir uns vor, es ist plötzlich eine Regierung am Ruder, die den gesetzlichen Mindestlohn halbieren möchte? Finden sich dazu die Mehrheiten im Parlament, ist das schnell umgesetzt. „Killerargumente“ wie: die MigrantInnen, die arbeitsunwilligen Arbeitslosen, die Langzeitkranken, die eh nur krank spielen usw. sind schnell formuliert.

Treffen würde eine solche Maßnahme aber ALLE Erwerbstätigen. Beispiel Griechenland: dort wurde der gesetzliche Mindestlohn über Nacht für junge Beschäftigte um 32 % und für ältere um 22% gekürzt!

Ein gesetzlicher Mindestlohn macht nur in jenen Ländern Sinn, in denen es eine schwache Sozialpartnerschaft gibt, davon sind wir in Österreich weit entfernt. Der ÖGB sichert 97 % kollektivvertragliche Abdeckung – in Deutschland sind es ca. 45 %, da macht eine solche Maßnahme schon eher Sinn.

2 Kommentare

  1. Thomas

    Ein sehr guter Artikel mit einer guten Erklärung. Ich kann mir gut vorstellen, dass vielen der Unterschied in diesem Bereich garnicht bekannt ist.

    • Christoph #BRTeam

      Lieber Thomas, danke für deine Rückmeldung. Genau deshalb berichten wir darüber ☺ GLG

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