Mit BGBl. II Nr. 127/2021 wurde die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, bis 31. Mai 2021 verlängert.
Die Freistellung erfolgt bekanntlich nur dann, wenn die Arbeit des/der RisikopatientIn weder im Home-Office möglich ist, noch der entsprechende Arbeitsplatz durch Sicherheitsmaßnahmen gebührend vor Ansteckung schützt (wobei auch der Weg zur Arbeit zu berücksichtigen ist). Der Arbeitgeber bezahlt während der Freistellung das volle Entgelt, erhält es aber refundiert.
Unklar ist nach wie vor, wie mit RisikopatientInnen umzugehen ist, die bereits geimpft sind oder bis Ende Mai geimpft sein werden. Die Bundesregierung hat letzte Woche angekündigt, dass an einem medizinischen Konzept gearbeitet werden soll, wie jene Menschen aus der Risikogruppe, die bereits geimpft sind, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Hier ein paar wichtige FAQs zu diesem Thema: Weiterlesen